Allgemeine Bestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers andererseits (im Weiteren nur „Käufer“) beim Warenverkauf.

Diese Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrags und der Käufer bestätigt durch Unterschrift des Kaufvertrags zugleich, dass er sich mit diesen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht hat und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese Geschäftsbedingungen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und dem Verkäufer sind. Die Geschäftsbedingungen stehen auch im Internetportal des Verkäufers zur Einsichtnahme zur Verfügung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen ändern, bedürfen der Schriftform und müssen von Verkäufer und Käufer schriftlich bestätigt werden. Bestimmungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, können im Text des eigentlichen Kaufvertrag vereinbart werden. Abweichende Bestimmungen im Kaufvertrag gelten vorrangig vor den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen.

Kaufgegenstand
Gegenstand des Kaufs auf Grundlage des Kaufvertrags ist die im Kaufvertrag angeführte Ware (im Weiteren auch nur „Ware“ genannt). Entscheidend sind die Wareninformationen einschließlich Kaufpreis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Unter Ware versteht man vom Verkäufer gelieferte Beschattungstechnik und deren Komponenten
(z. B. Unterputzkästen, Blenden, Insektengitter), die hinsichtlich Art, Ausführung, Eigenschaften und Preis in den technischen Datenblättern des Herstellers spezifiziert sind. Die technischen Datenblätter des Herstellers sind auf der Website der Gesellschaft ŽALUZIE NEVA s.r.o. veröffentlicht (www.neva.eu). Die Warenlieferungen gemäß den einzelnen Bestellungen des Käufers gelten als eigenständige Kaufverträge.

Pflichten der Vertragsparteien

Pflichten des Verkäufers:

  • die Pflicht, auf Grundlage des Kaufvertrags dem Käufer die Sache, welche Gegenstand des Kaufs ist, zu übergeben
  • die Verpflichtung, dem Käufer nach Erfüllung aller Pflichten den Erwerb des Eigentumsrechts an der Sache, welche Gegenstand des Kaufs ist, zu ermöglichen


Pflichten des Käufers:

  • die Verpflichtung zur Übernahme der Sache, welche Gegenstand des Kaufs ist, vom Verkäufer
  • die Verpflichtung, dem Verkäufer den Kaufpreis für die Sache, die Gegenstand des Kaufs ist, zu zahlen

Warenbestellung

Die Warenbestellung kann wie folgt durchgeführt werden:

  • auf dem Bestellfomular des Herstellers
  • mittels der Web-App des Herstellers

a) Die Bestellung der Ware muss in beiden Fällen die Spezifikation des Auftraggebers enthalten.

b) Alle Felder, die das Produkt in Bezug auf Menge, Typ, Ausführung und Zubehör spezifizieren, müssen ausgefüllt werden.

c) Eine unvollständige Bestellung wird zur Vervollständigung an den Auftraggeber zurückgesandt.

d) Erfolgt die Bestellung nicht auf den Formularen des Verkäufers oder mittels der Web-App des Herstellers, muss die
Bestellung mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Tag der Ausstellung der Bestellung
  • Tag der gewünschten Warenlieferung
  • Besteller (Person)
  • Spezifikationen der bestellten Ware gemäß den Bezeichnungen in den technischen Datenblättern

e) Die Bestellung gilt als abgeschlossen, wenn sie dem Verkäufer persönlich, per Post, per E-Mail oder mittels der Web-App zugestellt wird.

f) Sind die zur Bestellung im Namen des Käufers bevollmächtigten Personen nicht im Rahmenkaufvertrag angeführt, so ist eine Person, die vom Käufer dazu ermächtigt wurde oder die dies aufgrund ihrer Arbeitsbeschreibung üblicherweise tut, zur Bestellung im Namen des Käufers bevollmächtigt; im Falle einer Änderung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich zu informieren, andernfalls haftet der Verkäufer nicht für Bestellungen, die von einer unbefugten Person getätigt werden; bei Bestellungen mittels der Web-App ist der Käufer berechtigt, bei einem Wechsel der berechtigten Person eine Änderung des Zugangspasswortes zu verlangen.

g) Entspricht die Bestellung den in diesen AGB genannten Anforderungen, kann sie durch den Käufer bearbeitet und eine Bestellbestätigung versandt werden. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestellbestätigung schriftlich, gilt die Bestellung als vom Käufer genehmigt und wird an die Produktion weitergereicht. Hiermit ist ein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen.

h) Eine über die Web-App getätigte Bestellung wird vom Verkäufer interaktiv in der Liste der vom Käufer geltend gemachten versendeten Bestellungen bestätigt. In einem solchen Falle ist der einzelne Kaufvertrag mit jenem Tage abgeschlossen, an welchem der Verkäufer die Bestellung in der Liste der abgesendeten Bestellungen bestätigt.

i) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die Bestellbestätigung zu prüfen.

j) Wenn der Käufer nach Abgabe der Bestellung eine Änderung dieser verlangt, ist er verpflichtet, den Verkäufer hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Eine Änderung der Bestellung bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Etwaige Kosten für eine Änderung der Bestellung gehen zu Lasten des Käufers.

k) Sofern der Verkäufer bei der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die Lieferung der Ware zu den in der Bestellung angeführten Bedingungen nicht durchgeführt werden kann, teilt er diesen Umstand dem Käufer mit. Wenn der Käufer mit den vorgeschlagenen neuen Bedingungen einverstanden ist, werden seitens des Verkäufers diese abweichenden Bedingungen für die Lieferung der Ware in der Bestellbestätigung vermerkt, es sei denn, die Parteien vereinbaren, die Bestellung zu stornieren.

l) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in den Warenlieferungen, die ihren Ursprung in den unkorrekten oder ungenauen Bestellungen des Käufers haben. Die Präzisierung der Bestellung aufgrund ihrer Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit ist das Recht des Verkäufers, jedoch nicht seine Pflicht. Die technischen Spezifikationen der einzelnen Produkte des Verkäufers, ihrer Komponenten und Teile, die Grenzmaße und die Standardausführung sind in den Technischen Datenblättern des Herstellers aufgeführt.

Warenlieferung

a) Der Termin des Produktionsabschlusses der Ware ist auf der Bestellbestätigung angegeben Im Falle der Stornierung des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die in Rechnung gestellten entstandenen Kosten zu erstatten.

b) Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Lieferung zum gewünschten Termin durchzuführen, ist er (und zwar auch nach Vertragsschluss) berechtigt, einen neuen, späteren Liefertermin zu bestimmen und teilt dem Käufers diesen neuen Liefertermin mit.

c) Lieferort der Ware ist die als Sitz des Käufers angegebene Adresse oder der Ort seiner Unternehmenstätigkeit, sofern im Kaufvertrag nichts anderes angegeben ist.

d) Verlangt der Käufer (Auftraggeber) eine Lieferung an eine andere Adresse als den Sitz des Käufers (Auftraggebers) oder den vertraglich vereinbarten Ort, muss dieser Umstand bereits bei der Bestellung angegeben werden. Eine solche Änderung kann sich auf die Gesamtversandkosten auswirken. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auch in Teillieferungen zu liefern.

e) Die Art der Lieferung und Verpackung der Ware ist in den Transportbedingungen der Gesellschaft ŽALUZIE NEVA s.r.o. näher festgelegt. Diese sind untrennbarer Bestandteil der AGB.

f) Der Preis für den Warenversand an den Lieferort ist nicht im der Kaufpreis der Ware umfasst und wird gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers oder oder eines öffentlichen Versanddienstleisters und gesondert zusätzlich zum Kaufpreis der Ware berechnet.

g) Als zur Übernahme und Nutzung der Ware erforderliche Dokumente werden der Lieferschein oder ein anderer durch den öffentlichen Spediteur ausgestellter Beleg erachtet, der dem Käufer nach der Warenübernahme übergeben wird. Zur Übergabe anderer Dokumente oder Belege ist der Verkäufer bei der Übernahme der Ware nicht verpflichtet.

h) Kommt der Käufer mit der Übernahme der Ware zum vereinbarten Termin in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem siebten Tag nach dem vereinbarten Termin des Auftragsabschlusses eine Lagergebühr zu verlangen. Die Lagergebühr beträgt mindestens 2 EUR/Tag für eine Lagereinheit. Jede Lagereinheit kann maximal 400 kg Bruttoproduktgewicht aufnehmen.

i) Der Käufer bestätigt die Übernahme der Ware auf der Kopie des Lieferscheins oder auf einem anderen Dokument des Transportunternehmens.

Kaufpreis

a) Der Warenkaufpreis ist in der Preisliste des Verkäufers festgelegt. Der in der Preisliste genannte Preis beinhaltet nicht die MwSt., die Montage und in der Regel auch nicht den Warenversand.

b) Die Höhe des Kaufpreises kann im Rahmenkaufvertrag oder in einer Vereinbarung in Form einer Rabattliste angepasst werden, zwar als Nachlass vom Kaufpreis (Rabatt) des Käufers.

c) Im Falle, dass eine Änderung der Rohstoff- oder Energiepreise oder andere Umstände eintreten, die Einfluss auf den Preis der Ware haben, ist der Verkäufer berechtigt, eine Änderung des Grundkaufpreises der Ware vorzunehmen. Die beabsichtigte Erhöhung des Grundkaufpreises teilt er dem Käufer mit. Zum maßgeblichen Termin nimmt der Verkäufer auch die Preisänderungen in der Web-App vor. Für die Änderung des Preises ist der Stichtag, keineswegs der Zeitpunkt der Änderung der Preislisten maßgeblich.

d) Für den Fall der Änderung des Kaufpreises der einzelnen Warenarten ist jener Tag ausschlaggebend, an welchem seitens des Käufers die Bestellung beim Verkäufer erfolgte.

Art der Bezahlung des Kaufpreises

a) Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Preis durch den Käufer in Form einer Anzahlungs- oder Abschlusssrechnung mit Fälligkeit von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum bezahlt.

b) Der Verkäufer hat stets das Recht, jederzeit nach Bestätigung der Warenbestellung die Zahlung in Form einer vom Verkäufer ausgestellten Anzahlungsrechnung zu verlangen, wobei der Käufer dieser Tatsache durch den Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich zustimmt Ist der Käufer mit der Zahlung der Anzahlungsrechnung im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

c) Sofern vereinbart ist, dass der Kaufpreis der Warenlieferungen durch Rechnungen in Rechnung gestellt wird, sind die inhaltlichen Mindesterfordernissen mit den, durch die einschlägige rechtliche Regelung für einen steuerlichen und buchhalterischen Beleg festgelegten inhaltlichen Erfordernissen identisch.

d) Das Recht, die Rechnung zur Abrechnung des Kaufpreises auszustellen, entsteht dem Verkäufer:

  • am Tag der Lieferung, d. h. der Übergabe der Ware an den Käufer, bzw. am Tag der Absendung der Lieferung aus dem Produktionswerk des Verkäufers, auch wenn dieser vor dem Tag der Lieferung liegt
  • am Tag der Übergabe der Ware an den öffentlichen Versanddienstleister im Produktionswerk des Verkäufers

e) Die Rechnung kann an den Käufer per Post oder E-Mail an die Adresse, die der Käufer in der Einzelbestellung aufgeführt hat, gesendet werden.

f) Sollte der Käufer mit der Kaufpreiszahlung für vorherige Warenlieferungen im Verzug sein, kann der Verkäufer weitere Warenlieferungen von der Nachzahlung des Kaufpreises, mit dem der Käufer im Verzug ist, abhängig machen und verlangen, dass der Kaufpreis für folgende Lieferungen im Voraus vor der Warenabgabe bezahlt, ggf. eine Anzahlung auf den Kaufpreis für die Warenlieferung geleistet wird. Diese Tatsache teilt der Verkäufer dem Käufer mit.

g) Soweit der Verkäufer dem Käufer einen Skonto vom Kaufpreis als Zahlungsbedingung für die rechtzeitige Kaufpreiszahlung für einzelne Warenlieferungen gewährt, werden die Einzelheiten zur Gewährung des Skontos in Schriftform individuell geregelt.

h) Als Stichtag für die Zuerkennung des Skontos gilt der Tag der Gutschrift des maßgeblichen Betrages auf dem Konto des Verkäufers.

i) Als Zahlungstag des Preises gilt der Tag, an dem der gesamte entsprechende Finanzbetrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Bestimmungen § 1805 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften (im Weiteren nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) werden nicht angewandt. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten.

j) Die Geltendmachung einer Reklamation oder eines Schadens an der Ware, der nach dem Gefahrübergang auf den Käufer eingetreten ist, hat keine aufschiebende Wirkung auf die vollständige Bezahlung des Kaufpreises der Ware innerhalb der angegebenen Frist.

Eigentumsvorbehalt

a) der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht zur Ware erst mit der vollständigen Bezahlung ihres Kaufpreises. Der Gefahrübergang eines Schadens an der Ware auf den Käufer erfolgt jedoch bereits mit der Übernahme der Ware bzw. der Übergabe der Ware zum Transport an einen öffentlichen Versanddienstleister.

b) Sollte die Ware seitens des Käufers vor der Kaufpreisfälligkeit für einen Dritten eingebaut werden, ist der Käufer verpflichtet, die für die Ware von diesem Dritten erhaltene Leistung vorrangig zur Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer zu verwenden.

Gefahrenübergang eines Schadens an der Ware

Der Gefahrübergang eines Schadens an der Ware an den Käufer erfolgt:

a) Am Tag der Lieferung bzw. Übergabe der Ware an den Käufer.

b) Bei Beauftragung des Transports durch den Käufer erfolgt der Gefahrübergang eines Schadens an der Ware an den Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister.

Warenmängel

Die Einzelheiten zur Geltendmachung von Warenmängeln und deren Geltendmachung regelt die Reklamationsordnung des Verkäufers, die für beide Parteien verbindlich ist.

Verzug

a) Für den Verzug mit der Lieferung auf Seiten des Verkäufers hat der Käufer das Recht auf eine Vertragsstrafe von 0,05% des Preises der nichtgelieferten Produkte für jeden Tag des Verzuges, sofern im Rahmenkaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

b) Im Falle des Verzuges mit der Bezahlung des Kaufpreises hat der Verkäufer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% des geschuldeten Gesamtbetrages für jeden Tag des Verzuges; hiervon ist nicht das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz in voller Höhe berührt.

Schutz personenbezogener Daten

a) Der Käufer ist im Einklang mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom April 2016 Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Weiteren nur „Verordnung“ genannt) informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, und zwar Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Wohnort (im Weiteren nur „personenbezogene Daten“ genannt), sofern diese vom Verkäufer zum Zwecke der Erfüllung des Kaufvertrags und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der Identifizierung der Vertragsparteien verarbeitet und gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten des Käufers werden gemäß der internen Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Verkäufers verarbeitet. Der Schutz personenbezogener Daten wird vom Amt für den Schutz personenbezogener Daten überwacht.

b) Der Käufer ist informiert darüber, dass der Verkäufer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers einen Dritten als Verarbeiter beauftragen kann. Außer an die Ware transportierende Personen wird der Verkäufer personenbezogene Daten ohne vorherige Zustimmung des Käufers nicht an Dritte weitergeben.

c) Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der für die Erfüllung des Kaufvertrags erforderlich ist und des Weiteren für die Dauer der Führung der Kundendaten durch den Verkäufer. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es möglich ist, kommerzielle Mitteilungen im Sinne von § 7 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg., über einige Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, an die E-Mail-Adresse des Käufers zu senden (sofern er der Verarbeitung dieser Daten zugestimmt hat), es sei denn, der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er mit der Zusendung solcher kommerziellen Mitteilungen nicht einverstanden ist.

d) Ersucht der Verbraucher um Information über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, ist der Verkäufer verpflichtet, ihm diese Information zu übermitteln. Der Käufer wird darüber hinaus ausdrücklich auf die folgenden Rechte hingewiesen:

  • Zugriff auf seine personenbezogenen Daten haben (Art. 15 der Verordnung)
  • deren Berichtigung verlangen (Art. 16 der Verordnung)
  • auf die Löschung personenbezogener Daten ohne unnötige Verzögerung, sofern Gründe gemäß Art. 17 der Verordnung vorliegen
  • auf die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Fällen gemäß Art. 18 der Verordnung
  • auf die Datenübertragbarkeit in den Fällen, die in Art. 20 der Verordnung festgelegt sind
  • die erteilte Einwilligung widerrufen gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung
  • eine Beschwerde gegen den Verkäufer (Verantwortlichen) einreichen gemäß Art. 77 der Verordnung

Sonstige Bestimmungen

a) Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass für die gesamte Regelung der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen die Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.

b) Verstößt der Verkäufer fahrlässig gegen eine oder mehrere Pflichten aus einem einzelnen Kaufvertrag, ist er zum Ersatz des unmittelbaren Schadens des Käufers nur in Höhe des Einzelkaufpreises der mangelhaften Ware oder ihrer Teile verpflichtet, und hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatz eines etwaigen weiteren Schadens bis maximal 50 % des Kaufpreises der mangelhaften Ware. Der Verkäufer haftet daher nicht für mittelbare, zusätzliche oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand entstehen können, z. B. bei dessen unsachgemäßer Verwendung. Der Käufer erklärt sich mit Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages hiermit ausdrücklich einverstanden.

c) Der maximale Stundensatz für Reparaturen und Fahrten bemisst sich nach dem üblichen Selbstkostenpreis dieser Kosten am Ort und zum Zeitpunkt der Montage, höchstens jedoch 45 €/Stunde und 0,35 €/km.

d) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die aus ihren gemeinsamen Beziehungen, aus den entsprechenden Bestellungen und aus den einzelnen Kaufverträgen entstehen, die im Einklang mit diesen AGBs abgewickelt werden, durch das allgemeine Gericht der Verkäufers (Auftragsnehmers) entschieden werden, falls keine andere Weise der Streitschlichtung vereinbart wird.

e) Änderungen des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien; dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

f) Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufers durch einen Verstoß gegen den Kaufvertrags entstehen, wie z. B. Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Ware aufgrund höherer Gewalt, z. B. Krieg, Überschwemmung, Feuer, gesetzlicher Streik, Material-, Energie- oder Treibstoffmangel oder andere objektive Gründe, die nicht auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Ware jederzeit später zu übernehmen, wenn sie vom Verkäufer geliefert wird.

Verpackungen

Mit der Übernahme der Ware erwirbt der Käufer das Eigentumsrecht an der Verpackung der Ware. Dies gilt jedoch nicht für Verpackungen, die vom Verkäufer als Mehrwegverpackungen gekennzeichnet sind.

Reklamationsordnung

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist die Reklamationsordnung, die die Rechte und Pflichten der Parteien wegen mangelhafter Leistung regelt.

Transportbedingungen und Handling der Waren

Untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die Transportbedingungen und das Handling der Waren.

Bedingungen für oberflächenlackierte Teile

Untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die Bedingungen für oberflächenlackierte Teile.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die Geschäftsbedingungen in dieser Fassung treten ab 01. 07. 2024 in Kraft und die Geschäftsbedingungen mit Inkrafttreten ab 01. 09. 2019 werden zu diesem Stichtag aufgehoben. Die einzelnen Kaufverträge und Warenlieferungen, die nach Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen erfolgen, unterliegen den Regelungen dieser Bedingungen. Die Fassung dieser Geschäftsbedingungen ist in tschechischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten bei der Auslegung der Fassungen in anderen Sprachen ist immer die tschechische Fassung maßgebend.